Rechtsprechung
BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 29.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Aufforderung zur Auskunftserteilung nach dem Gesetz über eine Volks-, Berufs-, Gebäude-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1987) - Fortsetzungsfeststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 27.06.1988 - Z 6 K 9/88
- VGH Baden-Württemberg, 06.12.1988 - Z 10 S 850/88
- BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 29.89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84
Wohnung - Nutzungsänderung - Hauptsacheerledigung - Eigentumsübertragung - …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 29.89
Zwar ist für die Schutzwürdigkeit des Feststellungsinteresses nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO kennzeichnend daß eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden darf, insbesondere dann nicht, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat und sich mit der Erledigung des ursprünglichen Antrags die Frage stellt, ob dieser Aufwand nutzlos geworden sein soll und der Kläger der (häufig nicht auf sein Verhalten zurückgehenden) Erledigung wegen in diesem Verfahren leer ausgehen muß (BVerwG, Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 -, Buchholz § 161 VwGO Nr. 69 S. 9, 13 f.).Das ändert aber nichts an der in § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO vorausgesetzten Erwartung, daß der Kläger mit dem von ihm erstrebten Urteil zur Sache "noch etwas anfangen" kann (vgl. Urteil vom 18. April 1986 a.a.O. S. 14); das Urteil muß also - mit anderen Worten - geeignet sein, die Position des Klägers in rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Hinsicht konkret zu verbessern (BVerwGE 53, 134 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74] ).
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 29.89
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem sog. Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983 (BVerfGE 65, 1 ) ausgeführt, zwar lägen nach dem bisherigen Erkenntnis- und Erfahrungsstand keine hinreichend sicheren Erkenntnisse vor, die das zur Informationsbeschaffung eingesetzte Mittel der Volkszählung im Sinne einer Totalerhebung als unverhältnismäßig erscheinen ließen. - BVerwG, 09.05.1989 - 1 B 166.88
Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Rechtswidrigkeit eines polizeilichen …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 29.89
Ein solches Interesse setzt aber, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, die hinreichend bestimmte Gefahr voraus, daß unter im wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. Urteile vom 25. November 1986 - BVerwG 1 C 10.86 - und vom 3. Juni 1986 - BVerwG 8 C 18.87 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nrn. 162, 181; Beschluß vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 -).
- BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
Auszug aus BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 29.89
Das ändert aber nichts an der in § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO vorausgesetzten Erwartung, daß der Kläger mit dem von ihm erstrebten Urteil zur Sache "noch etwas anfangen" kann (…vgl. Urteil vom 18. April 1986 a.a.O. S. 14); das Urteil muß also - mit anderen Worten - geeignet sein, die Position des Klägers in rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Hinsicht konkret zu verbessern (BVerwGE 53, 134 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74] ). - BVerwG, 25.11.1986 - 1 C 10.86
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 29.89
Ein solches Interesse setzt aber, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, die hinreichend bestimmte Gefahr voraus, daß unter im wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. Urteile vom 25. November 1986 - BVerwG 1 C 10.86 - und vom 3. Juni 1986 - BVerwG 8 C 18.87 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nrn. 162, 181; Beschluß vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 -). - BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 18.87
Einberufungsbescheid - Erledigung durch Zeitablauf - Einseitige …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 29.89
Ein solches Interesse setzt aber, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, die hinreichend bestimmte Gefahr voraus, daß unter im wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. Urteile vom 25. November 1986 - BVerwG 1 C 10.86 - und vom 3. Juni 1986 - BVerwG 8 C 18.87 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nrn. 162, 181; Beschluß vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 -).